Was ist die Europäische Union?

Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges sah sich das Nachkriegseuropa in der Pflicht, eine Ära der Kooperation einzuläuten. Eine enge wirtschaftliche Zusammenarbeit der ehemaligen Feindstaaten, sollte nicht nur für Wohlstand, sondern auch für Frieden unter den ehemaligen Kriegsgegnern sorgen. Als besondere Leistung dieser Zeit gilt die Aussöhnung zwischen Deutschland und Frankreich. Mehr unter https://europa.eu/european-union/about-eu/history_de
2012 wurde die Europäische Union für ihre Verdienste mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

Seit den Anfängen der Europäischen Einigung hat sich viel getan. Die Europäische Union der Gegenwart hat bereits den Status eines Staatenverbundes, das bedeutet eine engere Kooperation als bei einem Staatenbund, aber noch kein voll entwickelter Bundesstaat. Die Mitgliedsländer behalten ihre Souveränität und keine Entscheidung auf gesamteuropäischer Basis wird ohne die Mitsprache der Mitgliedsstaaten getroffen.

In mehreren Evolutionsschritten hat sich die Europäische Integration über die Jahrzehnte weiterentwickelt. Die Römischen Verträge (1957), der Vertrag von Maastricht (1992) und zuletzt der Vertrag von Lissabon (2007) stärkten das politische Gewicht der Union nach Innen und nach Außen.

Wie man im Falle des Vereinigten Königreiches sehen kann, haben EU-Mitglieder auch die Möglichkeit, wieder auszutreten. Ein Austritt hat aber auch die Konsequenz, dass alle Verträge und Kooperationen neu verhandelt werden müssen. Der Irrglaube, man könnte zum Beispiel den Status der Schweiz auf diese Weise erreichen, ist zwar weit verbreitet, aber falsch: Die Schweiz hat sich über viele Jahre durch diverse Verträge der Europäischen Union angenähert, hat Standards übernommen, zahlt hohe Beiträge, um am gemeinsamen Markt (Binnenmarkt) partizipieren zu können, und ist Teil des Schengen-Raums. Neben einer Annäherung gibt es auch die Möglichkeit, als Mitgliedskandidat ein zukünftiges Vollmitglied der Europäischen Union zu werden.

Dafür müssen allerdings wirtschaftliche, rechtliche und juristische Voraussetzungen erfüllt werden, welche als die „Kopenhagener Kriterien“ bekannt sind. Die Aufgaben der Europäischen Union sind entgegen anderer Behauptungen längst nicht mehr auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit, Gesetzgebung und den Binnenmarkt beschränkt. Auch wenn viele Kompetenzen bei den Nationalstaaten verblieben sind, setzt die Europäische Union heute eine Vielzahl von Akzenten, um die Kooperation in unterschiedlichen Bereichen auszubauen, wie zum Beispiel:

Die Nobelpreisgala in Oslo : Sarah Jessica Parker und Gerald Butler moderieren - Ehrengäste waren José Manuel Barroso (ehemaliger Kommissionspräsident) und Martin Schulz (ehemaliger Präsident des EU Parlaments)


Die wichtigsten Organe der Europäischen Union sind


  • der Europäische Rat (Bestehend aus den Staats- und Regierungschefs, Brüssel)
  • der Rat der Europäischen Union (Ministerinnen und Minister der Mitgliedsstaaten, manchmal auch „Ministerrat“ genannt, vertritt die Mitgliedsländer, Brüssel)
  • das Europäische Parlament (direkt vom Volk gewählte EU-Parlamentarierinnen und -Parlamentarier)
  • die Europäische Kommission („die Europäische Regierung“ – von den Staaten entsandte EU-Kommissarinnen und -Kommissare)

Achtung: Der Europarat (46 Mitglieder, Straßburg) ist keine EU-Institution, allerdings sind alle EU-Länder auch Mitglieder im Europarat. Der Europarat verwendet allerdings ebenfalls die Europaflagge, diese ist dort bereits seit 1955 im Einsatz. Für die Europäischen Gemeinschaften kam sie erst ab 1983 (auf Beschluss des Europaparlaments) zum Einsatz.

Weitere wichtige Institutionen sind

  • der Europäische Gerichtshof (Luxemburg)
  • die Europäische Zentralbank (Frankfurt am Main)
  • der Europäische Rechnungshof (Luxemburg)


Mehr zu den Organen der Europäischen Union unter

https://europainfo.at/eu/organe-der-eu/


Welche besonderen Rechte haben Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union?


Jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger verfügen über die Garantie der Grundrechte, die in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Charta der Grundrechte der EU aufgeführt sind. Es darf zu keiner Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung kommen.

Weiters genießen EU-Bürgerinnen und -Bürger die sogenannte „Niederlassungsfreiheit“. Das bedeutet, dass jeder/jede Staatsangehörige eines Mitgliedstaates das Recht zur Einreise/Aufenthalt und Niederlassung überall innerhalb der Europäischen Union hat. Dank des Rechts der Freizügigkeit dürfen EU-Bürgerinnen und -Bürger auch in jedem Mitgliedsland der Europäischen Union erwerbstätig sein, was sich sehr positiv auf die berufliche Flexibilität und Mobilität auswirkt.

EU-Bürgerinnen und Bürger haben im Ausland das Recht (sofern keine Botschaft des Heimatlandes vorhanden ist) auch bei einer Botschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates konsularischen Schutz zu erhalten. 

Schengen-Raum – das Schengener Abkommen

Die Vertragspartner des Schengener Abkommens haben sich darauf geeinigt, im Sinne der Reisefreiheit auf Grenzkontrollen zu verzichten. Der Schengen-Raum umfasst fast alle Mitglieder der Europäischen Union (Ausnahme ist Irland, im Falle von Bulgarien und Rumänien ist die Vollmitgliedschaft noch nicht durchgeführt) sowie die nicht-EU-Mitglieder Schweiz und Norwegen.

Bei Reisen innerhalb des Schengenraums gibt es also an den Grenzen meistens keine Verzögerungen. In speziellen Ausnahmesituationen können aber trotz des Schengener Abkommens, auch über das Ausmaß von Stichproben hinaus, Kontrollen durchgeführt werden. Die Reisefreiheit innerhalb des Schengenraums gilt natürlich auch für Reisende, welche über ein sogenanntes „Schengen-Visum“ verfügen. Verkürzt könnte man sagen: Wer „drinnen“ ist, kann sich frei bewegen!

Schengen-Länder 

  • Belgien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Polen
  • Portugal
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Rumänien (mit Einschränkungen)
  • Bulgarien (mit Einschränkungen)

Schengen-Mitglieder außerhalb der EU

  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Schweiz

Eurozone (auch Euroraum oder Euro-Währungsgebiet )

Offizielle Mitglieder der Eurozone sind derzeit Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern. Neben den offiziellen Mitgliedern ist der Euro auch in Monaco, San Marino und Vatikanstadt dank eines formellen Abkommens das offizielle Zahlungsmittel.

Obwohl von der Europäischen Zentralbank nicht gerne gesehen, verwenden (unter anderem mangels eigener Währung) auch die Länder Montenegro und Kosovo den Euro. Der Euro zählt zu den wichtigsten Währungen der Gegenwart und wird praktisch weltweit an allen Wechselstuben und Banken akzeptiert. Der Kurs des Euros steht im Zusammenhang mit der Wirtschaftsleistung in der Eurozone (im Vergleich), in den letzten 12 Monaten bekam man für 1 € mindestens 1,10 $ (USD).

Eurozone 


Deutschland

Estland

Finnland

Frankreich

Griechenland

Holland

Italien

Irland

Lettland

Litauen

Luxemburg

Malta

Österreich

Portugal

Slowakei

Slowenien

Spanien

Zypern

Euro als Zahlungsmittel außerhalb der Europäischen Union

Monaco

San Marino

Vatikanstadt

Montenegro

Kosovo